Barrierefreie Websites für Behörden: Wo fängt man an?
Eine öffentliche Website sollte den Zugang zu benötigten Leistungen auf unterschiedlichen Geräten und mit assistiven Technologien ermöglichen. Dafür müssen neben der Oberfläche auch Inhalte, Dokumente und Antragsabläufe geprüft werden.
Umfang und Ziel zuerst festlegen
WCAG definiert prüfbare Kriterien für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Welche Version und Konformitätsstufe ein Projekt anstrebt, sollte anhand der Anforderungen der Institution, der geltenden Vorgaben und des vereinbarten Umfangs festgelegt werden.
WCAG 2 auf Stufe AA setzt voraus, dass die anwendbaren Kriterien der Stufen A und AA erfüllt sind. Erfolgreiche Prüfungen einiger Beispielseiten belegen keine Konformität der gesamten Website; bewertet werden müssen alle Seiten, Dokumente und Abläufe im vereinbarten Umfang.
Vier Prinzipien in je einem Satz
WCAG beruht auf vier Prinzipien: Inhalte sollen wahrnehmbar, Oberflächen bedienbar, Informationen verständlich und Inhalte mit assistiven Technologien kompatibel sein. Textalternativen für wichtige Bilder und die Tastaturbedienung von Steuerelementen sind zwei praktische Beispiele.
Ein Test nur mit der Tastatur ist ein guter Anfang, deckt aber nicht alle Anforderungen ab. Prüfen Sie auch Formularbeschriftungen, Überschriftenstruktur, Kontraste und die von Screenreadern ausgegebenen Informationen.
Was zuerst geprüft werden sollte
Prüfen Sie Textkontraste, den sichtbaren Tastaturfokus und Textalternativen für inhaltlich wichtige Bilder. Steht eine Bekanntmachung nur im Bild, sollte dieselbe Information auch als Seitentext verfügbar sein.
Formularfelder brauchen dauerhafte Beschriftungen; Platzhalter ersetzen sie nicht. Überschriften sollten die Seitenstruktur abbilden. Bei bewegten Inhalten ist anhand des Kontexts zu prüfen, welche WCAG-Kriterien greifen, wie lange die Bewegung anhält und ob Nutzende sie anhalten können.
Das PDF-Problem
Ein PDF aus eingescannten Seitenbildern kann keinen auswählbaren Text, keine Tags oder keine sinnvolle Lesereihenfolge enthalten. OCR kann Text erkennen; Dokumentstruktur und Lesereihenfolge müssen dennoch geprüft werden.
Wenn sich die Information auch als Webseite anbieten lässt, sollte die HTML-Fassung leicht auffindbar sein. Ist ein PDF erforderlich, prüfen Sie Textebene, Tags, Überschriften und Lesereihenfolge mit assistiven Technologien.
Wie wird geprüft
Automatische Prüfungen finden einige messbare Probleme schnell, können Barrierefreiheit aber nicht allein bestätigen. Ob ein Alternativtext im Zusammenhang hilfreich ist und die Fokusreihenfolge verständlich führt, muss ein Mensch beurteilen.
Ein sinnvoller erster Durchlauf verbindet automatische Prüfungen mit Tastaturnavigation und Screenreader-Tests wichtiger Abläufe. Wo möglich, sollten auch Menschen einbezogen werden, die den Dienst nutzen – besonders bei kritischen Aufgaben wie einem Antragsformular.
Ein Prozess, kein Projekt
Barrierefreiheit bleibt auch nach dem Start Teil des Veröffentlichungsprozesses. Eine kurze Checkliste für neue Bilder, Überschriften, Links und Dokumente hilft dem Redaktionsteam, sie bei jeder Aktualisierung mitzudenken.